Unsere Regeln für die Bewertung von Feriendomizilen
Bewertungen von Feriendomizilen haben heutzutage einen wichtigen Stellenwert bekommen.
Kaum ein Urlauber bucht noch eine Unterkunft ohne sich vorher über Bewertungen des in Frage kommenden Feriendomizils zu informieren.
Da wir jedoch nicht alles ohne “Zensur” veröffentlichen können, bitten wir Sie, sich vorab über die wichtigsten Regeln zu informieren:
1. Voraussetzungen
Eine Bewertung von einem Gast darf nur abgegeben werden, wenn dieser tatsächlich einen Urlaub in dem bewerteten Feriendomizil verbracht hat.
Jeder Vermieter bzw. Inserent unserer Portale ist berechtigt über den Vermieterbereich, Bewertungen aus seinem Gästebuch oder aus anderen Unterkunftsportalen einzustellen. Der Portalbetreiber behält sich hierbei vor, vom Vermieter nähere Angaben zum Ursprung der Bewertung zu fordern, sofern ihm die Bewertung inhaltsmäßig “merkwürdig” erscheint.
Bewertungen sollten grundsätzlich auf einen Urlaub zurückführen, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
2. Was können und wollen wir nicht veröffentlichen:
Persönliche Vorwürfe gegen den Vermieter, die in keinem Zusammenhang mit dem Urlaubsaufenthalt stehen.
Texte, die rassistischen oder sexuell anstößigen Inhalt haben.
Texte, die gegen Rechte Dritter verstoßen (z B. gegen geltendes Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht)
3. Datenschutz
Die von Ihnen gemachten persönlichen Angaben werden nur dem Portalbetreiber und dem Anbieter des Feriendomizils zugänglich gemacht.
Bei der Veröffentlichung der Bewertung wird nur der Vorname und der Wohnort erwähnt. Alle weiteren Daten werden von uns vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt.
4. Freistellung von Haftungsansprüchen Dritter
Von Haftungsansprüchen Dritter gegen den Portalbetreiber, die wegen Rechtsverletzung durch die vom Gast bzw. Inserent veröffentlichten Inhalte geltend gemacht werden, stellt der Gast bzw. Inserent den Portalbetreiber ausdrücklich frei.
5. Sonstiges
Der Portalbetreiber kann jederzeit diese Regeln ohne Ankündigung ergänzen oder abändern.
Gerichtsstand ist der Sitz des Portalbetreibers.